Nachrichten aus dem Landkreis: Landkreis Emmendingen

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Fragen und Antworten zu Trinkwasserbeeinträchtigungen

Erstelldatum20.06.2024

Das Gesundheitsamt gibt Hinweise, was in einem solchen Fall zu tun ist.

In den vergangenen Wochen wurden im Landkreis Emmendingen mehrfach Trinkwasserbeeinträchtigungen festgestellt. Das Gesundheitsamt gibt Hinweise, was in einem solchen Fall zu tun ist.

 

Landkreis Emmendingen. Sowohl das Gesundheitsamt des Landkreises Emmendingen als auch die jeweiligen Wasserversorger überprüfen regelmäßig das im Landkreis zur Verfügung gestellte Trinkwasser. Bei einer Verunreinigung ist der Versorger verpflichtet, Maßnahmen zu treffen und diese mit dem Gesundheitsamt abzusprechen.  Ebenso ist dieser dann verpflichtet, die Bevölkerung zu informieren. Grundsätzliche Regeln, die in einem solchen Fall gelten, erklärt das Gesundheitsamt des Landkreises Emmendingen:

 

Was für Maßnahmen werden von Wasserversorger und Gesundheitsamt getroffen, wenn das Trinkwasser beeinträchtigt ist?

Je nach Anlass und Beeinträchtigung sind z. B. eine Umstellung auf eine alternative Wasserversorgung, eine Desinfektion mit Chlor, ein Abkochgebot oder – in sehr seltenen Fällen – eine zeitweise Versorgung mit abgefülltem Wasser erforderlich. Häufig werden Maßnahmen zeitweise kombiniert. Auch muss eine Ursachenforschung stattfinden. Der Versorger muss die Verbraucher über getroffene Maßnahmen in ortsüblicher Weise geeignet informieren. Das Gesundheitsamt überwacht, ob die Maßnahmen geeignet sind und in erforderlichem Umfang umgesetzt werden.

 

Wie kommt ein Abkochgebot zustande und wer ist verantwortlich für die Information der Bevölkerung?

Wenn Trinkwasser mit bestimmten Bakterienarten belastet ist, ist von einer Gesundheitsgefährdung der Verbrauchenden auszugehen: Escherichia coli und Enterokokken sind sogenannte „Indikatorkeime“ für eine fäkale Belastung des Trinkwassers, zeigen diese also an. Ihre Anwesenheit lässt befürchten, dass weitere, krankmachende Fäkalkeime im Trinkwasser enthalten sind. Hier ist ein umgehendes Abkochgebot erforderlich, welches das Gesundheitsamt anordnet und der Wasserversorger nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt in ortsüblicher Weise veröffentlicht.

 

Wie wird die Bevölkerung über ein Abkochgebot informiert?

Die Pflicht zur Information der Verbrauchenden gehört zu den Aufgaben des Wasserversorgers und hat auf zweckmäßige und ortsübliche Art zu erfolgen. Im Landkreis Emmendingen gibt es diverse Trinkwassernetze unterschiedlicher Größe, d. h. die Zahl der zu Informierenden und die örtlichen Gegebenheiten unterscheiden sich beträchtlich. Der Betreiber des Trinkwassernetzes wird je nach Situation eine oder mehrere geeignete Methoden zur Information anwenden. Dies können Veröffentlichungen im Internet, in den sozialen Medien, Lautsprecherdurchsagen, Wurfzettel oder Warn-Apps sein. Das Gesundheitsamt überwacht als Aufsichtsbehörde, ob der verantwortliche Versorger seiner Informationspflicht nachkommt und stimmt sich mit ihm ab.

Da keine Methode restlos alle Verbrauchenden erreichen kann, ist es sehr hilfreich, wenn die Bevölkerung Nachbarn und Bekannte informiert, sofern man von einem Abkochgebot erfährt.

 

Falls ein Abkochgebot verhängt wurde:Wie lange muss das Leitungswasser abgekocht werden, bevor es getrunken werden kann?

Antwort: Vor der Verwendung muss das Leitungswasser einmal sprudelnd aufgekocht werden (100°C). Danach lässt man es für mindestens zehn Minuten abkühlen.

 

Falls ein Abkochgebot verhängt wurde: Für welche Nutzungszwecke ist ein Abkochen unbedingt erforderlich?

Abgekocht werden muss alles Wasser, welches zum Trinken, Zubereiten ungekochter Nahrungsmittel (z.B. Obst, Gemüse), für Getränke, zur Herstellung von Eiswürfeln oder zum Zähneputzen verwendet wird. Ebenso muss das für Wundreinigung genutzte Wasser abgekocht werden.

 

Falls ein Abkochgebot verhängt wurde:Muss ich für andere Nutzungen unbedingt abgekochtes Leitungswasser verwenden?

(Körperpflege, Wäschewaschen, Toilettenspülung etc.)

Antwort: Für andere Zwecke (Wäschereinigung, Geschirr, Duschen, Toilettenspülung etc.) kann in den meisten Fällen auf ein Abkochen verzichtet werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass beispielsweise beim Duschen oder dem Waschen der Haare kein Wasser getrunken wird.

Zur Körperpflege sollte zumindest bei Säuglingen und Kleinkindern sowie Kranken oder immungeschwächten Personen möglichst abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden.

Für Kranke oder Menschen mit eingeschränkter Immunabwehr gelten ggf. über diese Empfehlung hinaus weitere Regeln, die beim behandelnden Arzt erfragt werden sollten.

 

Falls ein Abkochgebot verhängt wurde:Kann mit dem Wasser Kaffee oder Tee gekocht werden?

Antwort: Sofern bei der Zubereitung gewährleistet ist, dass das verwendete Wasser sprudelnd aufgekocht wird ist, dies bedenkenlos möglich.

 

Falls ein Abkochgebot verhängt wurde:Was ist zu tun, wenn das Wasser versehentlich getrunken wurde?

Das Abkochgebot wird als Maßnahme der Gefahrenabwehr verhängt, um ein Restrisiko durch bestimmte Bakterien im Trinkwasser zu vermeiden. Aus dem versehentlichen Konsum dieses Wassers resultiert bei den meisten Menschen keine Erkrankung. Darüber hinaus haben Magen-Darm-Erkrankungen bekanntlich in aller Regel Ihre Ursache im Genuss von kontaminierten Lebensmitteln oder in einer Übertragung von Mensch zu Mensch. Grundsätzlich gilt, dass man sich bei ungewöhnlich schweren oder ungewöhnlich langen Beschwerden ärztlich vorstellen sollte.

 

Wie lange dauert ein Abkochgebot?

Ein Abkochgebot als Maßnahme der akuten Gefahrenabwehr gilt in aller Regel, bis eine Desinfektion des Netzes nachgewiesenermaßen ausreichend wirksam ist (ausreichende Chlorkonzentration auch an entfernten Stellen des Ortsnetzes) oder bis die ursprüngliche Gefahr nachgewiesenermaßen (mehrere, zeitlich aufeinander folgende negative Beprobungen) nicht mehr besteht. Nachdem das Gesundheitsamt dem Wasserversorger die Aufhebung des Abkochgebotes mitgeteilt hat, wird dieser die Bevölkerung entsprechend informieren.