Archiv 2017: Landkreis Emmendingen

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Baum- und Böschungsarbeiten in Tennenbach

Erstelldatum17.02.2017

Oberhalb der Tennenbacher Straße wurde eine neue Böschungsfläche geschaffen. Es handelt sich dabei um eine mit der Naturschutzverwaltung abgestimmte vorgezogene Ausgleichsmaßnahme, die vor dem späteren Ausbau der Tennenbacher Straße ausgeführt werden muss.

Böschungsarbeiten schaffen neuen Lebensraum für Eidechsen
Oberhalb der Tennenbacher Straße wurde eine neue Böschungsfläche geschaffen. Es handelt sich dabei um eine mit der Naturschutzverwaltung abgestimmte vorgezogene Ausgleichsmaßnahme, die vor dem späteren Ausbau der Tennenbacher Straße ausgeführt werden muss.
Mit der Böschung wird ein Ersatzlebensraum für die in Tennenbach vorkommenden Zauneidechsen geschaffen und das Gelände dadurch ökologisch aufgewertet. Durch die Aussaat einer speziellen Gräser- und Kräutermischung entsteht auf der jetzt noch braunen Erde in wenigen Monaten eine magere, trockene Fläche als Aufenthaltsort für die Zauneidechsen.

Diese Ausgleichsmaßnahme muss zeitlich vor Beginn der geplanten Straßenbauarbeiten erfolgen, damit sich die Zauneidechsen an den neuen Lebensraum gewöhnen können und ihn in Anspruch nehmen.
Die Straße war deshalb ab 7. Februar 2017 für rund eine Woche gesperrt. Der Beginn dieser Böschungsarbeiten erfolgte kurzfristig Anfang Februar, da sie wegen der strengen Winterwitterung im Januar nicht ausgeführt werden konnten.

Das bei den Böschungsarbeiten anfallende Erdreich wurde zum Auffüllen einer Hohlgasse beim Parkplatz beim Sonnenziel verwendet. Überschüssiges Erdreich wird dort zwischengelagert und beim späteren Ausbau der Tennenbacher Straße verwendet.

Baumfällarbeiten wegen Verkehrssicherheitspflicht
Die Straßenmeisterei des Landkreises Emmendingen führt in den Wintermonaten im ganzen Landkreis Pflegearbeiten an Bäumen und Sträuchern durch und überprüft dabei auch  mögliche Gefahren und Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit durch Bäume. Im Fokus sind dabei besonders Eschen, die im ganzen Landkreis vom Eschentriebsterben betroffen sind. Befallene Eschen können, wenn sie sich an einer Straße befinden, plötzlich umstürzen und deshalb im schlimmsten Fall einen schweren Verkehrsunfall verursachen. Kranke Eschen an Straßen müssen also dringend beseitigt werden.

Auch an der Tennenbacher Straße befanden sich erkrankte Eschen, die aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden mussten. Es wurden bei dieser Gelegenheit aber auch andere Baumarten beseitigt wie Linden und Roteichen. Dies ist im Ergebnis nicht zu beanstanden, weil alle gefällten Bäume einer vorgesehenen Straßenverbreiterung im Weg standen. Keine der Bäume steht unter besonderem Naturschutz. Auch in der Entscheidung der Naturschutzbehörde zur Befreiung von den Vorgaben der Landschaftsschutzgebiets­verordnung vom 10. September 2012 heißt es nur, dass eine Baumgruppe von Linden „so gut es geht“ erhalten bleiben muss. Soweit sie der geplanten  Fahrbahnverbreiterung im Wege stehen, müssen sie deshalb weichen.

Die Bäume standen in dem Straßenabschnitt, bei dem es keine wasser- und denkmalschutzrechtlichen Betroffenheiten gibt. Dieser Abschnitt soll als erstes ausgebaut werden.
Die Baumfällarbeiten zur Verkehrssicherheit erfolgten mit Rücksicht auf den Artenschutz und den Beginn der Brutzeit noch vor dem 28. Februar.

Hintergrund zum geplanten Ausbau der Tennenbacher Straße
Die Fahrbahn der Kreisstraße im Tennenbacher Tal soll von derzeit durchschnittlich 4,50 m auf 5,50 m auf einer Länge von 1,3 km verbreitert werden. Dadurch sollen die Verkehrssicherheit erhöht werden und gefährliche Begegnungssituationen vermieden werden. Im Falle eines Verkehrsunfalls könnten sich gefährliche Flüssigkeiten im angrenzenden Wasserschutzgebiet ausbreiten. Deshalb dient der Straßenausbau neben der Verkehrssicherheit nicht zuletzt auch dem Schutz des angrenzenden Wasserschutzgebiets und damit der Trinkwasserversorgung der Einwohner von Emmendingen.
Wegen des Wasserschutzgebiets sind zudem Schutzplanken und andere wasserrechtliche Schutzmaßnahmen wie der Einbau einer Dichtungsfolie nötig. Davon wurde bislang nur mit Blick auf den ohnehin angedachten Straßenausbau abgesehen. Der Landkreis Emmendingen sieht aber auf freiwilliger Basis unter Inkaufnahme entsprechender Mehrkosten einen solchen Straßenausbau vor, bei dem sich das Niveau der Fahrbahn nicht weiter erhöht und auf Schutzplanken auf der der Kapelle zugewandten Seite verzichtet wird.
Dieser Variante hat der  Kreistag in seiner öffentlichen Sitzung am 6. Oktober 2014 zugestimmt. Vor dieser Kreistagsentscheidung ist in der Sitzung sowohl Bürgern, die den Straßenausbau kritisch sehen, als auch Bürgern, die den Ausbau befürworten, Gelegenheit gegeben worden, den Kreisräten ihre jeweilige Sichtweise darzulegen. Entsprechend der Kreistagsentscheidung setzt die Kreisverwaltung den Straßenausbau jetzt um.   

Zuletzt hat die Kreisverwaltung in der öffentlichen Kreistagssitzung am 12. Dezember 2016 in Kenzingen einen Überblick über den Planungsstand gegeben.
Für die Sanierung der K 5138 hat die untere Naturschutzbehörde am 10. September 2012 eine Befreiung und Ausnahmegenehmigung von den Verboten der Landschaftsschutz­gebiets­verordnung erteilt.
Soweit die Belange des Wasserschutzes und der Denkmalpflege betroffen sind, werden die hierfür erforderlichen Genehmigungen derzeit eingeholt.