Hauptbereich
Fruchtfolge beim Maisanbau zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers
Erstelldatum13.12.2017
Auf Maisanbauflächen darf innerhalb von drei Jahren nur in zwei Folgejahren Mais angebaut werden. Das Landratsamt hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen.
Mit einer verbindlich eingehaltenen Fruchtfolge beim Maisanbau soll die Ausbreitung des Maiswurzelbohrers auch im Landkreis Emmendingen eingedämmt werden: Auf Maisanbauflächen darf in einem Zeitraum von drei Jahren höchstens zwei Jahre in Folge Mais gepflanzt werden. Das hat das Landratsamt Emmendingen jetzt mit einer sogenannten Allgemeinverfügung geregelt.
Als Beginn der Fruchtfolge gilt der 1. Januar 2017. Das bedeutet, dass auf Flächen, die in den Jahren 2017 und 2018 für den Maisanbau genutzt wurden, im Jahr 2019 kein Mais gepflanzt werden darf. Diese Regelung gilt nicht für den Saatmais bei Anbau in Folge.
Die vom Landratsamt am 13. Dezember 2017 erlassene Allgemeinverfügung gilt im Landkreis für Bahlingen, Denzlingen, Emmendingen, Endingen, Forchheim, Gutach mit den Gemarkungen Bleibach und Gutach, Herbolzheim, Kenzingen, Malterdingen, Reute, Rheinhausen, Riegel, Sasbach, Sexau, Teningen, Vörstetten, Waldkirch, Weisweil und Wyhl.
Auch die anderen Landkreise am Oberrhein haben eine entsprechende Allgemeinverfügung als Mittel im Kampf gegen die Ausbreitung des 2007 in Südbaden eingewanderten Maiswurzelbohrers erlassen. Zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers sind in Deutschland keine chemischen Pflanzenschutzmittel zugelassen.
Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung mit weiteren Erläuterungen kann auf der Internetseite des Landratsamtes Emmendingen abgerufen werden, der Text liegt auch in den Rathäusern und im Landwirtschaftsamt des Landratsamtes zur Einsicht aus.
Hier geht's zum Text der Allgemeinverfügung Maiswurzelbohrer (PDF-Dokument, 160,80 KB, 09.04.2020)