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Corona-Verordnung: Landrat appelliert an Bevölkerung, sich an die Regelungen zu halten
Erstelldatum21.03.2020
Landrat Hanno Hurth: "Wenn wir uns und unsere Mitmenschen schützen wollen, müssen wir Abstand halten!"
Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus geändert. Die neuen Regelungen gelten seit Samstag, 21. März 2020
Zur Rechtsverordnung Stand 20.03.2020 (PDF-Dokument, 64,03 KB, 19.01.2021)
Landrat Hanno Hurth bittet die Bevölkerung darum, diese Regelungen und Einschränkungen einzuhalten und im Freundes- und Bekanntenkreis dafür zu werben. Hier sein Appell:
"Die Bekämpfung des Corona-Virus und seiner teilweise dramatischen Auswirkungen ist eine nationale Herausforderung, die eine enge Zusammenarbeit der staatlichen Institutionen und die Mithilfe von uns allen erfordert.
Wissenschaftler teilen uns mit, dass wir die weitere Ausbreitung des Corona-Virus nicht verhindern können, allerdings gibt es Möglichkeiten, sie zu verlangsamen. Ziel ist es, eine Überforderung unseres Gesundheitssystems zu vermeiden, um schwer erkrankten Patientinnen und Patienten helfen zu können. Insbesondere gilt es, die erforderlichen Beatmungskapazitäten in Deutschland so schnell wie möglich zu erhöhen, da nicht wenige der Corona-Patienten auf künstliche Beatmung angewiesen sein werden.
Die Landesregierung hat deshalb in Abstimmung mit den anderen Bundesländern und auch der Bundesregierung eine Corona-Verordnung erlassen, die am Freitag nochmals verschärft wurde. Zahlreiche Bereiche unseres gesellschaftlichen Lebens sind dadurch eingeschränkt oder nicht mehr möglich.
Ich möchte Sie herzlich bitten, in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis für die Einhaltung dieser Regelungen und Einschränkungen zu werben. Wenn wir uns und unsere Mitmenschen schützen wollen, müssen wir Abstand voneinander halten".
Weitere Informationen auf den Seiten des Sozialministeriums Baden-Württemberg