Archiv 2021: Landkreis Emmendingen

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Landkreis Emmendingen wieder auf Inzidenzstufe 1

Erstelldatum26.07.2021

Aufgrund eines Inzidenzwerts von unter 10 an den vergangenen fünf Tagen gelten im Landkreis Emmendingen ab morgen wieder die Lockerungen der Inzidenzstufe 1.

Nur fünf Tage musste der Landkreis Emmendingen die Inzidenzstufe 2 ausrufen, bereits ab morgen geht es wieder zurück in die niedrigste Stufe, Inzidenzstufe 1. Der 7-Tage-Inzidenzwert mit dem heutigen Montag (8,4) seit fünf Tagen (Donnerstag: 7,2; Freitag: 7,8; Samstag: 7,8; Sonntag: 7,2) unter dem Schwellenwert von zehn Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Damit liegen die Voraussetzungen für das Inkrafttreten von Maßnahmen der Inzidenzstufe 1 vor. Die Landesregierung hatte die Corona-Verordnung Ende Juni grundlegend überarbeitet und vier Inzidenzstufen festgelegt. Das Gesundheitsamt Emmendingen hat mit Datum vom 26. Juli 2021 das Vorliegen der Inzidenzstufe 1 mit einer öffentlichen Bekanntmachung bestätigt.

Damit treten für den Landkreis Emmendingen ab morgen, Dienstag, 27. Juli wieder die Lockerungen der Inzidenzstufe 1 in Kraft. Sie ist gültig, bis das Gesundheitsamt eine Überschreitung des Inzidenzwertes von 10 (zurück zu Inzidenzstufe 2) an fünf aufeinanderfolgenden Tagen feststellt.

Unter anderem ändert sich in der Inzidenzstufe 1 folgendes:

  • Kontaktbeschränkungen (Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt, Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt): Maximal 25 Personen. In Inzidenzstufe 2 galt in den vergangenen Tagen vier Haushalte, max. 15 Personen (Kinder dieser Haushalte und bis zu fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit.)
  • Private Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstage: In Inzidenzstufe 1 gilt im Freien maximal 300 Personen und in geschlossenen Räumen maximal 300 Personen mit 3G (Getestet, Geimpft, Genesen). In Inzidenzstufe 2 verringerte sich diese Zahlen auf 200.
  • Öffentliche Veranstaltungen, wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Kino und Filmvorführungen: In Inzidenzstufe 1 gilt eine Erlaubnis für 1.500 Besucherinnen und Besucher im Freien – wobei ab 300 eine Maskenpflicht gilt – oder 500 in geschlossenen Räumen. In Inzidenzstufe 2 halbierten sich all diese Zahlen. Zudem gilt in beiden Inzidenzstufen maximal 50 Prozent der Kapazität ohne Abstandsgebot mit maximal25.000 Personen.
  • Diskotheken: 30 Prozent mit 3G (nachweislich geimpft, getestet oder genesen) der eigentlichen Kapazität sind erlaubt, Datenverarbeitung und Hygienekonzept sind erforderlich. Ab Inzidenzstufe 2 dürfen Diskotheken nicht öffnen.

Keine Änderungen gibt es in den Bereichen Freizeiteinrichtungen, außerschulische und berufliche Bildung, Kultureinrichtungen, Gastronomie- und Vergnügungsstätten, Einzelhandel, Beherbergung, touristischer Verkehr und Sport.

Die vollständigen Regelungen der Corona-Verordnung sind auf der Internetseite des Sozialministeriums veröffentlicht (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/)

Die Bekanntmachung mit der entsprechenden Begründung für das Inkrafttreten der Inzidenzstufe 1 ist hier (PDF-Dokument, 105,10 KB, 26.07.2021) nachzulesen.