Archiv 2021: Landkreis Emmendingen

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Buchungen für Kreisimpfzentrum ab 19. Januar 2021 möglich

Erstelldatum15.01.2021

Es geht los: Ab 19. Januar 2021 können Personen über 80 Jahre und andere Berechtigte einen Termin für die Corona-Schutzimpfung in Kenzingen buchen.

Die ersten Buchungen für das Kreisimpfzentrum (KIZ) in Kenzingen können vorgenommen werden: Ab Dienstag, 19. Januar 2021 ist eine Reservierung über das bundeseinheitliche zentrale Buchungssystem per Telefonhotline 116 117 oder über die Internetadresse www.impfterminservice.de möglich. Zunächst werden Termine vom 26. Januar 2021 bis Ende Februar vergeben.

Der Betrieb im Kreisimpfzentrum startet am Freitag, 22. Januar 2021. Es ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. An den ersten beiden Tagen werden im KIZ Pflegekräfte und weiteres Personal aus pflegerischen Einrichtungen geimpft. Ab dem ersten Betriebstag fährt auch zunächst eines der beiden mobilen Impfteams in Altenpflegeheime, um die dort lebenden Menschen zu impfen. Die rund 1.200 Bewohnerinnen und Bewohner der Altenpflegeheime gelten als besonders gefährdet und zählen deshalb wie das Personal von Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten, Sozialstationen, Rettungsdienst und Krankenhäusern zur ersten Gruppe, die den Impfstoff ab dem 26. Januar 2021 erhält. Zu dieser Gruppe mit der „höchsten Priorität“ gehören auch alle Menschen, die 80 Jahre und älter sind – im Landkreis Emmendingen sind dies rund 11.000 Menschen, die Anspruch auf eine Impfung haben.

Alle anderen Personengruppen unter 80 Jahren kommen nach einem Stufenplan zu einem späteren Zeitpunkt an die Reihe – wann dies sein wird, hängt von der Impfstoffmenge ab, die im Laufe der nächsten Monate zur Verfügung steht.

In Kenzingen sind mit dem Betriebsstart je Woche 585 Impfungen möglich. Wegen der geringen Impfdosen zum Starttermin des Kreisimpfzentrums und der erwarteten Nachfrage muss bei den Terminen am Anfang nach den bisherigen Erfahrungen mit Wartezeiten gerechnet werden.

Landrat Hanno Hurth bittet deshalb schon jetzt um Verständnis. „Es ist eine gute Nachricht, dass wir jetzt mit den Impfungen im Landkreis Emmendingen beginnen können. Da die Impfmenge noch gering ist, bitte ich um Verständnis und Geduld, falls Sie nicht sofort einen Termin erhalten“.  

Für einen Schutz gegen Covid-19 sind zwei Impfungen erforderlich, bei der Terminbuchung werden deshalb gleich zwei Termine vereinbart – für die erste Impfung und für die zweite erforderliche Impfung drei Wochen später. Die Impfung ist kostenlos und freiwillig.

Bei der Terminreservierung können Angehörige oder andere Vertrauenspersonen helfen oder die Buchung nach Absprache auch direkt vornehmen. Wichtig ist jedoch, dass die zu impfende Person zum Impftermin in Kenzingen den Code (bei telefonischer Buchung über 116 117) oder den Ausdruck (bei Buchung über das Internet) mitbringt. Bei der Impfung müssen ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Pass), die Gesundheitskarte der Krankenkasse und, sofern vorhanden, der Impfpass vorgelegt werden. 

Hinweise zur Buchung eines Impftermins

Buchung eines Impftermins per Telefon

  • Die Telefonnummer 116 117 vom Festnetz oder Handy wählen, Ansage abwarten, dann die „1“ für Impftermin drücken, den weiteren Ansagen folgen, es werden das Bundesland sowie das gewünschte Impfzentrum abgefragt. Eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter klärt danach die beiden Impftermine ab und teilt einen Code mit. Dieser Code muss notiert und zur Impfung mitgebracht werden.

Buchung eines Impftermins im Internet

  • Dafür werden eine Handy-Nummer und eine E-Mail-Adresse benötigt. Auf der Seite www.impfterminservice.de müssen das Bundesland und das gewünschte Impfzentrum ausgewählt werden. Danach wird der Impfanspruch abgefragt. Nach Eingabe von Handynummer und E-Mail wird ein Code per SMS geschickt (er ist 10 Minuten verfügbar), der eingegeben werden muss. Per E-Mail werden zwei weitere Codes gesandt, mit denen dann die Impftermine für die erste und zweite Buchung nach Verfügbarkeit gebucht werden können. Am Ende der Buchung wird eine Bestätigung erstellt, die ausgedruckt und zum Impftermin mitgebracht werden muss.