Archiv 2022: Landkreis Emmendingen

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KKE Emmendingen bei der Kampagne „Aktion für saubere Hände“ erneut mit Gold-Zertifikat ausgezeichnet

Erstelldatum09.02.2022

Von den deutschlandweit 1.900 Krankenhäusern nahmen 1.000 an der Aktion teil. Das Kreiskrankenhaus Emmendingen ist eines von 67 Häuser, die aktuell mit dem Goldzertifikat ausgezeichnet wurden.

Bei der bundesweiten Kampagne „Aktion Saubere Hände“ ist das Kreiskrankenhaus Emmendingen erneut ausgezeichnet worden. Nach Silber 2018/2019 hat das Haus nach 2020/2021 auch für 2022/2023 das Gold-Zertifikat – und somit die höchste Stufe – erhalten. Bei der „Aktion Saubere Hände“ werden Mitarbeitende rund um die Einhaltung und Anwendung von Hygienemaßnahme sensibilisiert und fortlaufend geschult. Hierzu finden gezielte Arbeitsbeobachtungen und systematische Analysen statt.

Die „Aktion Saubere Hände“ ist eine nationale Kampagne zur Verbesserung der Händedesinfektion in deutschen Gesundheitseinrichtungen. Sie wurde 2008 mit Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit ins Leben gerufen. Von den deutschlandweit 1.900 Krankenhäusern nahmen 1.000 an der Aktion teil. Das Kreiskrankenhaus Emmendingen ist eines von 67 Häuser, die aktuell mit dem Goldzertifikat ausgezeichnet wurden.

Die im Klinikbereich problematischen Infektionserkrankungen, sogenannte „nosokomiale“ Infektionen, können unter anderem über nicht ausreichend desinfizierte Hände übertragen werden.

Für die Auszeichnung müssen die Krankenhäuser nachweisen, wie gut sie bei der Händedesinfektion aufgestellt sind. Im Kreiskrankenhaus Emmendingen sorgen alle Mitarbeitenden für die strenge Einhaltung der Hygienevorschriften. Dabei kommt es darauf an, die Händehygiene korrekt durchzuführen und im Arbeitsalltag konsequent anzuwenden. Kein Tragen von Ringen, Uhren, Armbändern oder Nagellack, die richtige Menge und Einwirkzeit des Händedesinfektionsmittelns und die Desinfektion bis zum Ellenbogen sind dabei Grundregeln, die eingehalten werden müssen. Die sogenannten fünf Momente der Händehygiene der WHO zeigen auf, wann die Mitarbeitenden die Händedesinfektion anwenden müssen: vor Betreten und Verlassen des Patientenzimmers oder dem Patientenkontakt, vor aseptischen Tätigkeiten, nach Kontakt mit potenziell infektiösem Material sowie vor und nach Kontakt mit Wunden, Schleimhäuten oder Medizinprodukten und nach dem Kontakt mit der unmittelbaren Patientenumgebung.

Mit der Teilnahme am Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System, kurz Hand-KISS, einem Messinstrument zur Erfassung der Händedesinfektion, stellt sich das Kreiskrankenhaus zudem regelmäßig einer freiwilligen Selbstkontrolle. Damit können die Krankenhäuser auch den Verbrauch von Händedesinfektionsmitteln ermitteln.