Archiv 2022: Landkreis Emmendingen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste zur Nutzungsanalyse

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung dieser Tracking-Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Tracking
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Analyse
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Abfallplus
Funktion zur Ausgabe der Termine zur Abfallabfuhr
Verarbeitungsunternehmen
Abfall+ GmbH und Co.KGAixheimer Str. 278549 SpaichingenRegistergericht Stuttgart HRA 728976
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Beauskunften, Darstellen von Informationen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies werden nicht benötigt.
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • nichts
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Herr Florian Mayer und Herr Volker Schweizer info@abfallplus.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Landkreis Emmendingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Banner
AAA
Link zur GebärdenspracheLink zur leichten Sprache

Hauptbereich

Schreiben von Landrat Hanno Hurth an Verkehrsminister Hermann zum Landesjugendticket

Erstelldatum23.05.2022

Feststellung, dass die Leistung des ZRF und seiner drei Verbandsmitglieder in der bisherigen Konstruktion des landesweiten Jugendtickets nicht gewürdigt und berücksichtigt wird.

Sehr geehrter Herr Minister Hermann,

im vergangenen Jahr haben sich die Parteien Bündnis 90 / Die Grünen und die CDU in Baden-Württemberg in ihrem Koalitionsvertrag dazu bekannt, ein Jugendticket mit landesweiter Geltung einzuführen. Mittlerweile haben sich die Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände auf Eckpunkte zur Umsetzung dieses Ziels verständigt.

Der Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF), in dem sich die Stadt Freiburg und die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen zusammengeschlossen haben, unterstützt das dahinter stehende Grundanliegen des landesweiten Jugendtickets. Es geht darum, Jugendliche schon sehr früh als Kunden für den ÖPNV zu gewinnen und zu halten. Aus demselben Grund leisten die Partner im ZRF schon seit Jahren einen erheblichen Zuschuss an den Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF), um die Tarife der RegioKarte als Ausgangsbasis für eine weitere Absenkung für die Schülertickets zu reduzieren. Auf diese Weise ist für die Kinder und Jugendlichen und deren Eltern ein attraktives Angebot entstanden. Diese Absenkung des RegioKarten-Tarifs finanzieren wir zusätzlich zu den Zuschüssen an die Eltern und Schüler für die Schülerbeförderung in bestimmten Schularten (u. a. Grundschulen).

Leider müssen wir feststellen, dass diese Leistung des ZRF und seiner drei Verbandsmitglieder in der bisherigen Konstruktion des landesweiten Jugendtickets nicht gewürdigt und berücksichtigt wird. Denn die Verbünde, in denen – wie in unserem Fall – die Städte und Kreise die Tarife für die Schüler zusätzlich zu den Zuschüssen an die Eltern für die Schülerbeförderung durch eigene finanzielle Beiträge abgesenkt haben, profitieren deutlich weniger von dem landesweiten Jugendticket als die Städte und Landkreise, die lediglich Zuschüsse an die Eltern/Schüler für die Schülerbeförderung leisten, aber nicht zusätzlich durch eigene finanzielle Beiträge die Tarife für die Schüler und Jugendlichen insgesamt niedrig gehalten haben. Das Land subventioniert mit seinem Beitrag das Jugendticket zu einem landeseinheitlich günstigen Tarif. Wenn der Tarif für das Schülerticket, wie in unserer Region, schon niedrig ist, erhalten die betroffenen Städte und Landkreise, die bisher schon mehr getan haben, keinen entsprechenden Ausgleich.

Konkret bedeutet dies z. B. für den Landkreis Emmendingen, dass der jährliche Zuschuss an den RVF in Höhe von 779.000 Euro, den wir in diesem Sinne für die Kinder und Jugendlichen leisten, nicht berücksichtigt wird. Anders ausgedrückt: Hätten wir diesen Zuschuss in den vergangenen Jahren nicht gezahlt, würde das Land mit seinem Beitrag auch dafür sorgen, dass das Jugendticket auch im Landkreis Emmendingen nur 365,00 Euro pro Jahr kostet. Die Entlastung für den Landkreis Emmendingen wäre in diesem Fall wesentlich höher, nämlich um rund 545.000 Euro, was dazu führen würde, dass dem Landkreis Emmendingen keine Mehrbelastung durch die Einführung des Jugendtickets entstehen würde. Hingegen müssen wir bei einer Einführung unter den derzeitigen Bedingungen von einer Mehrbelastung von bis zu 320.000 Euro jährlich ausgehen. Die Stadt- und Landkreise müssen also unterschiedliche Beträge ausgeben, um ein 365-Euro-Ticket für ihre Kinder und Jugendlichen zu erhalten. Diejenigen, die bisher schon mehr getan haben, werden dies auch künftig tun müssen. Das Jugendticket mag dann landesweit gelten, einheitliche Bedingungen sehen jedoch anders aus.

Sehr geehrter Herr Minister, Sie wissen, dass sich die Stadt Freiburg und die beiden Landkreise Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald seit Jahren als ÖPNV-Vorzeigeregion verstehen. Wir bedauern es sehr, dass nach der derzeitigen Konstruktion des landesweiten Jugendtickets uns diese Haltung zum Nachteil gereicht. Nachdem sich das Verkehrsministerium mit den kommunalen Landesverbänden darauf verständigt hat, die Einführung des Jugendtickets mit landesweiter Geltung auf das nächste Jahr zu verschieben, möchten wir Sie bitten, die Zeit zu nutzen und Korrekturen zugunsten von ÖPNV-Vorzeigeregionen wie der Region Freiburg vorzunehmen. Für Rückfragen und ein gemeinsames Gespräch stehen wir gerne zur Verfügung.

Die Damen und Herren Landtagsabgeordneten im ZRF-Gebiet erhalten eine Mehrfertigung dieses Schreibens.

 

Mit freundlichen Grüßen

  

Hanno Hurth

Landrat