Archiv 2022: Landkreis Emmendingen

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Keine Freizeit-Bootsfahren mehr im Taubergießen

Erstelldatum11.08.2022

Das Regierungspräsidium hat Touren mit Booten, Kanu, Kajak, Stand-up-Päddling und Schlauchbooten ab 12. August 2022 untersagt. Nur Stocherkähne sind vorerst noch erlaubt

Das Bootfahren und andere Freizeitaktivitäten in den Gewässern der Naturschutzgebiete Taubergießen und Elzwiesen wird vorläufig verboten. Die Gewässer liegen im Landkreis Emmendingen und im Ortenaukreis. Das Verbot gilt ab Freitag, 12. Augst 2022.

Derzeit fallen auch in Südbaden zahlreiche Gewässer ganz oder teilweise trocken. Dies wiederum erhöht den Freizeitdruck auf die Gewässer, die noch Wasser führen und sich noch zum Bootfahren eignen. Gleichzeitig sind diese Bereiche die letzten verbliebenen Rückzugsorte für Fische und andere Tiere im und am Gewässer. Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, reichten die Appelle an die Erholungsuchenden zur Rücksichtnahme auf die Natur in den vergangenen Wochen nicht aus, um den Besucherdruck auf die gestresste Natur deutlich zu verringern.

Zum Schutz der Natur und um weitere Schäden zu vermeiden, sieht sich das RP daher gezwungen, zunächst in den am stärksten betroffenen Naturschutzgebieten Taubergießen und Elzwiesen (Kreis Emmendingen/ Ortenaukreis) den so genannten Gemeingebrauch am Gewässer bis auf Weiteres vollständig zu verbieten. Mit Hinweisschildern, die bis Donnerstagabend aufgestellt werden, informiert das RP über das Bootfahrverbot an der Blinden Elz und dem Altrhein im Taubergießen sowie an der Alten Elz im Naturschutzgebiet Elzwiesen.

Das Verbot gilt in beiden Gebieten ab Freitag, 12. August. Davon betroffen sind insbesondere Fahrten mit Kanu, Kajak, Stand Up Paddle und Schlauchboot. Wer gegen diese Vorgabe verstößt, dem droht ein Bußgeld. Kontrolliert wird die Einhaltung des Verbots von den zuständigen Behörden. Weitere Einschränkungen in anderen Gebieten können bei Bedarf folgen.

Die traditionellen Nachenfahrten (Stocherkähne) sind von diesen Regelungen nicht erfasst und zunächst noch möglich. Deren Anbieter sind aufgrund ihrer ausgeprägten Sachkunde und Ortskenntnis jedoch gehalten, die Personenanzahl in ihren Booten entsprechend der niedrigen Wasserstände insoweit anzupassen, dass unter anderem mechanische Schäden an der Gewässersohle und in Uferbereichen durch das Aufsetzen der Boote vermieden werden. Sollte dies aufgrund weiter anhaltender Trockenheit nicht mehr ohne Schäden für die Natur möglich sein, müssen auch die traditionellen Nachenfahrten eingestellt werden.

Manuel Winterhalter, Leiter der Umweltabteilung des RP, zeigt sich zuversichtlich, dass Bußgeldbescheide die Ausnahme bleiben und die Maßnahme auf Akzeptanz treffen wird: „Die außergewöhnliche, frühe Trockenheit in diesem Jahr lässt uns leider keine andere Wahl. Wir wissen, dass viele Besucherinnen und Besucher der beiden Gebiete diese Naturräume sehr schätzen und verantwortungsvoll mit der Natur umgehen wollen. Wir hoffen daher, dass das Verbot von allen Naturliebhabern, die gerne auf und am Wasser unterwegs sind, nun auch beachtet wird.“

Über die Verbotsbereiche hinaus bittet das RP Erholungssuchende, auf die Natur Rücksicht zu nehmen und in allen Gebieten mit Niedrigwasser auf Bootsfahrten zu verzichten, bis sich die Wasserstände nachhaltig erholt haben.