Archiv 2023: Landkreis Emmendingen

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Bodenschutzkalkung im Forstrevier Biederbach

Erstelldatum05.09.2023

Am 15. September 2023 werden im Raum Biederbach die Waldböden gekalkt. Eine gesundheitliche Gefährdung durch das Kalkmaterial besteht nicht.

Ab 15. September 2023 erfolgt auf Waldflächen des Forstreviers Biederbach eine Bodenschutzkalkung. Die zu kalkenden Waldgebiete liegen zwischen Elzach, Heidburg, Biereck, Höhenhäuser, Kreuzmoos und Selbig und grenzen im Norden und Westen an den Ortenaukreis an. Insgesamt sollen 1110 Hektar Wald gekalkt werden. Je nach Wetterlage wird die Maßnahme rund sechs Wochen in Anspruch nehmen. In dieser Zeit kann der Waldzugang räumlich eingeschränkt sein.

Belebte Böden sind natürliche Wasserfilter und gut für unser Trinkwasser

„Die bundesweite Bodenzustandserhebung hat gezeigt, dass eine gezielte Kalkung von Waldflächen die vom Menschen verursachte Versauerung der Waldböden abmildert, die Bäume in Ihrer Vitalität und Widerstandskraft gegenüber Trockenheit stärkt und ein reiches Bodenleben fördert. Gesunde Waldböden sind eine Grundvoraussetzung für ein vielfältiges Bodenleben und stabile Waldbestände. Aus diesen beziehen wir unter anderem über 70 Prozent unseres Trinkwassers im Land“, erläuterte Frieder Hepperle, stellvertretender Leiter des Kreisforstamts Emmendingen. „Mit der Ausbringung von Kalk wird der wurzelschädigenden menschengemachten Versauerung der Waldböden entgegengewirkt und die natürlichen Regenerationsprozesse der Böden werden unterstützt. Eine entscheidende Grundlage für klimastabile Wälder, die viele wichtige Funktionen haben, beispielsweise als Wasserfilter, Rohstofflieferant und Erholungsraum“ betonte Hepperle.

Keine gesuindheitliche Gefährdung durch das Kalkmaterial

Bei dieser Kalkungsaktion wird ein mit Wasser angefeuchtetes Gesteinsmehl aus Dolomitkalk mittels speziell ausgerüsteter Fahrzeuge vom Boden aus verblasen werden. Eine gesundheitliche Gefährdung für Menschen durch das Kalkmaterial bestehe nicht. In den betroffenen Waldgebieten kommt es während der Ausbringungsarbeiten zu Wegesperrungen. „Waldbesucherinnen und Waldbesucher sollten die Sperrhinweise beachten, denn es ist mit einem erhöhten LKW-Verkehr aufgrund der Materialanlieferungen sowie zu einer Staubentwicklung in direkter Umgebung des Verblasegeräts kommen“, betonte Hepperle. Schon der nächste Regenschauer werde den Kalkstaub aber in den Boden spülen, wo er auch hin solle. Anhaftungen an den Bäumen am Wegrand werden für mehrere Wochen erkennbar sein

  

Hintergrundinformationen:

Baden-Württemberg ist bundesweit eines der waldreichsten Länder. Es ist auf einer Fläche von rund 1,4 Millionen Hektar und zu 38 Prozent von Wald bedeckt.

Die zunehmende Industrialisierung insbesondere im 20. Jahrhundert hat den Zustand vieler Waldböden nachhaltig beeinflusst. Säureeinträge aus der Luft in den Boden haben dazu geführt, dass Nährstoffe ausgewaschen wurden und es entstand ein für viele Bodenlebewesen zu saures Milieu. Als Folge sind viele Waldböden in ihrer Funktion als Trinkwasserfilter, Pflanzenstandort und Lebensraum beeinträchtigt. Die Schäden durch die Bodenversauerung aus der Vergangenheit können die Waldböden nur zu Teilen selbständig regenerieren. Mit dem Kalkungskonzept der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg soll daher der Bodenzustand, als Grundlage für einen Wald mit hoher Biodiversität, der den Herausforderungen des Klimawandels stand hält, wieder deutlich verbessert werden.

Die Planung und Überwachung der Durchführung übernimmt die untere Forstbehörde des Landkreis Emmendingen. Für die Planung der Bodenschutzkalkung wurden zahlreiche in einem GIS-System erfasste Informationen über den Bodenzustand durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) in Freiburg herangezogen. Auf diesen Grundlagen werden Karten erstellt, die als Planungsgrundlage der Kalkungsmaßnahme dienen. Darin sind Kalkungsflächen, kalkungsempfindliche Ausschlussbereiche, die geeignete Materialmischung und eine Empfehlung zur Art der Ausbringung dargestellt. Auf Grundlage dieser Karten erfolgt eine Abstimmung mit der Naturschutz- und Wasserbehörde. Die Kalkungsmaßnahmen werden anschließend zentral von der landesweit zuständigen höheren Forstbehörde, der Abteilung Forstdirektion beim Regierungspräsidium Freiburg ausgeschrieben und die Durchführung der Maßnahme von den Forstleuten vor Ort überwacht.

Die EU fördert die Bodenschutzkalkung finanziell

Die Europäische Union fördert die Bodenschutzkalkung für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer von Waldflächen unter 30 Hektar mit 100 Prozent der entstehenden Nettokosten. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer von Waldflächen über 30 Hektar werden mit 90 Prozent der Nettokosten gefördert. Förderanträge und weitere Unterlagen sind bei der unteren Forstbehörde erhältlich.