Archiv 2023: Landkreis Emmendingen

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Am 1. Februar 2024 beginnt Bewerbungsfrist für Kreistagswahl

Erstelldatum31.01.2024

Die Wahlvorschläge müssen bis Gründonnerstag, 28. März 2024, vorliegen

Einige Parteien haben schon ihre Nominierungs-Veranstaltungen für die Kommunalwahl abgehalten – am  1. Februar 2024 geht es jetzt auch offiziell los: Ab diesem Tag können die Parteien und Gruppierungen im Landratsamt Emmendingen ihre Wahlvorschläge für die Kreistagswahl am 9. Juni 2024 abgeben. Das Landratsamt veröffentlicht am 31. Januar 2024 auf seiner Internetseite eine Bekanntmachung (PDF-Dokument, 2,51 MB, 31.01.2024), in der alle Regularien aufgeführt sind. Rund zwei Monate Zeit bleiben noch, um Bewerberinnen und Bewerber für die Kreistagswahl aufzustellen. Denn die Wahlvorschläge müssen spätestens am 28. März 2024, dem Gründonnerstag, um 18:00 Uhr im Landratsamt Emmendingen vorliegen.

Für den neuen Kreistag werden 48 Mitglieder gewählt – zwei mehr als bisher, weil die Einwohnerzahl gestiegen ist und die Zahl der Kreistagssitze damit angepasst wurde.  Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, also bis ins Jahr 2029.

Sieben Wahlkreise und 48 Kreistagssitze

Für die Wahl ist der Landkreis in sieben kleinere Wahlkreise eingeteilt. Das soll dafür sorgen, dass Kreisräte aus allen Gebieten vom Rhein bis zum Schwarzwald im künftigen Kreistag vertreten sind. Damit dies einigermaßen gerecht erfolgt, richtet sich die Zahl der Sitze nach der Einwohnerzahl: Aus dem Wahlkreis I Emmendingen kommen acht Mitglieder in den Kreistag. Im Wahlkreis II mit den Gemeinden Denzlingen, Reute und Vörstetten sind es sechs Mitglieder. Der Wahlkreis III umfasst die Stadt Waldkirch und stellt sechs Kreistagsmitgliedern. Der Wahlkreis IV mit Biederbach, Elzach, Gutach, Simonswald und Winden hat fünf Kreistagssitze. Der Wahlkreis VI mit Herbolzheim, Kenzingen, Rheinhausen und Weisweil stellt acht Mitglileder. Der Wahlkreis VI hat mit Bahlingen, Endingen, Forchheim, Riegel, Sasch und Wyhl die meistenj Gemeinden und acht Sitze. Zum Wahlkreis VII mit sieben Sitzen gehören Malterdingen, Sexau, Teningen und Freiamt. Die Gesamtzahl von 48 Kreistagssitzen kann sich durch Ausgleichsmandate noch erhöhen, das dürfen aber höchstens 20 Prozent sein, so dass der neue Kreistag maximal 58 Mitglieder haben kann.

Wer kann sich bewerben?

Wer sich bei der Kreistagswahl bewirbt, muss im Landkreis Emmendingen wohnen. Er darf nur auf einem Stimmzettel stehen und auch nur in einem der sieben Wahlkreise antreten. Das muss aber nicht zwingend genau der Wahlkreis sein, in dem er wohnt, sondern er kann sich auch für einen anderen Wahlkreis innerhalb des Landkreises entscheiden. Ein Herbolzheimer könnte also in Waldkirch kandidieren oder ein Freiämter in Wyhl antreten.

Wer braucht Unterstützungsunterschriften?

Parteien, die schon bisher im Kreistag vertreten sind oder im Landtag von Baden-Württemberg sitzen, brauchen keine so genannten Unterstützerunterschriften. Alle anderen Parteien und Gruppierungen benötigen für ihren Wahlvorschlag 50 Unterschriften. Die dafür erforderlichen amtlichen Formblätter sind im Landratsamt Emmendingen erhältlich.

Wählen und kandidieren ab 16

Bei der Kommunalwahl dürfen auch schon junge Leute ab 16 Jahren wählen – und in diesem Jahr erstmals auch ab 16 Jahren kandidieren. Eine Altersgrenze nach oben gibt es jedoch nicht.

Wahlbüro

Das Wahlbüro im Landratsamt für die Kreistagswahl ist unter der E-Mail Wahlen(@)landkreis-emmendingen.de zu erreichen. Die Bekanntmachung mit den Regularien für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist auf unserer Internetseite unter Bekanntmachungen veröffentlicht.