Archiv 2024: Landkreis Emmendingen

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  • Alphabet Inc.
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6.036 Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit aus EU-Ländern leben im Landkreis

Erstelldatum29.05.2024

Auch Menschen aus Zypern und Malta haben hier ihr Zuhause.

In der Europäischen Union zu leben, bietet zahlreiche Vorteile: Neben einer gemeinsamen Währung in 19 Staaten und weitgehend kontrollfreien Reisen vor allem das Recht auf Niederlassungsfreiheit. Dies bezeichnet die Möglichkeit, in allen 27 Mitgliedsländern wohnen, arbeiten oder studieren zu dürfen.

Hiervon profitieren zahlreiche Unionsbürgerinnen und –bürger, die die Arbeits- und Lebenswelt im Landkreis Emmendingen bereichern. Insgesamt leben Stand 26.03.2024 insgesamt 6.036 Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit aus EU-Ländern im Landkreis. Von ihnen leben 1.992 in Waldkirch und 1.613 in Emmendingen, alle anderen verteilen sich auf das Kreisgebiet. Die größte Gruppe von Menschen aus EU-Mitgliedstaaten mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit stammt aus Rumänien mit insgesamt 2.023 Menschen. Als zweitgrößte Gruppe folgen 914 Menschen aus Italien und aus Polen kommend leben 791 Menschen im Landkreis. Aus dem Nachbarland Frankreich sind 320 Französinnen und Franzosen in die 24 Gemeinden des Landkreises Emmendingen zugezogen.

Interesse an Austausch zwischen Unionsbürgern?

Alle 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind im Landkreis Emmendingen vertreten: Unter anderem auch ein Zyprer oder eine Zyprerin, wie die Bewohner der Insel Zypern genannt werden, die seit 2004 der Europäischen Union angehört. Auch von der ebenfalls seit 2004 der EU beigetretenen Insel Malta sind 3 Menschen gemeldet. Als nächstgrößte Personengruppe folgen die Esten mit 9 Menschen, die ihr Zuhause im Landkreis Emmendingen gefunden haben. Wer Interesse an einem Austausch zwischen Unionsbürgern im Landkreis Emmendingen und insbesondere den kleineren Nationen hat, ist gebeten, ein Mail an die Europabeauftragte Silke Tebel-Haas per E-Mail s.tebel-haas(@)landkreis-emmendingen.de zu senden mit Angabe seiner Nation und den Kontaktdaten.

In der Bundesrepublik Deutschland wohnende Unionsbürgerinnen und -bürger aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind bei Europawahlen unter den gleichen Bedingungen wahlberechtigt wie deutsche Staatsangehörige und können damit ihr aktives Wahlrecht ausüben. Voraussetzung ist, dass sie sich ins Wählerverzeichnis der Wohngemeinden haben eintragen lassen.